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Anwesenheitsprämie

Wer krank ist, ist krank und sollte auch nicht zur Arbeit kommen und schlimmstenfalls andere anstecken. Eine Anwesenheitsprämie sollte daher kein Bestrafungssystem für Krankheit sein, sondern als Belohnungssystem für die Gesunderhaltung gesehen werden. Doch ist eine solche Prämie überhaupt erlaubt und wie können Sie diese sogar steuerfrei an Ihre Mitarbeiter ausgeben? Auf dieser Seite erhalten Sie die Antwort.

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Ist eine Anwesenheitsprämie rechtlich erlaubt?

Sachbezug ohne Verwaltungsaufwand:
Dank unserer wiederaufladbaren Sachbezugskarte wird der Aufwand für HR auf ein Minimum begrenzt.

Praxisbeispiele:
Erfahren Sie, wie andere Unternehmen unsere Lösungen zur Mitarbeitermotivation einsetzen.

Know-how & Support:
Mit Edenred haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Sie unterstützt.

Eine gesetzliche Grundlage für die Anwesenheitsprämie im Arbeitsrecht gibt es nicht. Die Rechtsgrundlagen sind somit ausschließlich die Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Zu beachten ist ggf. allerdings das Entgeltfortzahlungsgesetz, das in § 4a eine Kürzung von Prämien genau festgelegt.

Die Anwesenheitsprämie steuerfrei ausgeben

Zufriedenes Unternehmen, das die Anwesenheitsprämie bereits eingeführt hat:

"Wir konnten eine Verbesserung der Krankentagestatistik verzeichnen. Wir liegen noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Kollegen finden das System fair und gerecht. Die Kulanztage waren für die Akzeptanz sicherlich entscheidend. Der Verwaltungsaufwand ist dank Edenred gering."

Erik Zeller
Personalentwickler, PS Union Group

"Wir konnten eine Verbesserung der Krankentagestatistik verzeichnen. Wir liegen noch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Die Kollegen finden das System fair und gerecht. Die Kulanztage waren für die Akzeptanz sicherlich entscheidend. Der Verwaltungsaufwand ist dank Edenred gering." 

Erik Zeller, Personalentwickler
PS Union Group

  • Eine regelmäßige Belohnung hält die Motivation aufrecht.
  • Ihr Mitarbeiter erhält ein zeitnahes Dankeschön.
  • Ihr Danke kommt ohne Abzüge beim Mitarbeiter an: Brutto = Netto.

Vorteile im Vergleich zur Jahresprämie:

Viele Unternehmen geben die Anwesenheitsprämie oft wegen eines geringeren Aufwands, einmalig am Anfang des Folgejahres aus. Dabei wird jedoch Potenzial verschenkt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern nämlich monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei in Form von Sachbezügen zukommen lassen.

Krankenstand reduzieren – Mehrarbeit belohnen

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Wer krank ist, ist krank. Eine Anwesenheits-prämie sollte daher kein Bestrafungssystem für Krankheit, sondern ein Belohnungssystem
für die Gesunderhaltung sein. Doch ist eine solche Prämie überhaupt erlaubt und wie können Sie diese sogar steuerfrei an Ihre Mitarbeiter ausgeben? Auf dieser Seite erhalten Sie die Antwort.

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Viele Unternehmen geben die Anwesenheitsprämie als Jahresprämie aus. Dabei wird jedoch Potenzial verschenkt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern nämlich monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei in Form von Sachbezügen zukommen lassen. 

Ist eine Anwesenheitsprämie rechtlich erlaubt?

Eine gesetzliche Grundlage für die Anwesenheitsprämie im Arbeitsrecht gibt es nicht. Die Rechtsgrundlagen sind somit ausschließlich die Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Zu beachten ist ggf. allerdings das Entgeltfortzahlungsgesetz, das in § 4a eine Kürzung von Prämien genau festgelegt.

Wiederaufladbare Sachbezugskarten sind hierbei besonders praktisch, da jedem Mitarbeiter ohne großen Verwaltungsaufwand ein individueller Betrag aufgeladen werden kann.

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