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Anwesenheitsprämie

Krankenstand reduzieren - Mehrarbeit belohnen

Wer krank ist, ist krank und sollte auch nicht zur Arbeit kommen und schlimmstenfalls andere anstecken. Eine Anwesenheitsprämie sollte daher kein Bestrafungssystem für Krankheit sein, sondern als Belohnungssystem für die Gesunderhaltung gesehen werden. Doch ist eine solche Prämie überhaupt erlaubt und wie können Sie diese sogar steuerfrei an Ihre Mitarbeiter ausgeben? Auf dieser Seite erhalten Sie die Antwort.

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Ihre Vorteile:

  • Gesunde Mitarbeiter für Mehrarbeit belohnen
  • Personalengpässen entgegenwirken
  • Anreiz für die Gesunderhaltung bieten

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen zu sprechen!

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Edenred nutzt Ihre Angaben nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Ist eine Anwesenheitsprämie rechtlich erlaubt?

Eine gesetzliche Grundlage für die Anwesenheitsprämie im Arbeitsrecht gibt es nicht. Die Rechtsgrundlagen sind somit ausschließlich die Arbeits- und Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen. Zu beachten ist ggf. allerdings das Entgeltfortzahlungsgesetz, das in § 4a eine Kürzung von Prämien genau festlegt.

Die Anwesenheitsprämie steuerfrei ausgeben

Viele Unternehmen geben die Anwesenheitsprämie oft wegen eines geringeren Aufwands, einmalig am Anfang des Folgejahres aus. Dabei wird jedoch Potential verschenkt. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern nämlich monatlich bis zu 50 Euro steuerfrei in Form von Sachbezügen zukommen lassen.

Das_Sachbezugsprinzip

Vorteile im Vergleich zur Jahresprämie:

  • Eine regelmäßige Belohnung hält die Motivation aufrecht.
  • Ihr Mitarbeiter erhält ein zeitnahes Dankeschön.
  • Ihr Danke kommt ohne Abzüge beim Mitarbeiter an: Brutto = Netto.


Wiederaufladbare Sachbezugskarten
sind hierbei besonders praktisch, da jedem Mitarbeiter ohne großen Verwaltungsaufwand ein individueller Betrag aufgeladen werden kann.

So einfach funktioniert's mit Edenred

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Sie bestellen den Sachbezug bzw. die Karten für Ihre Mitarbeiter...

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und laden monatlich die gewünschten Beträge für die entsprechenden Mitarbeiter auf (bis zu 50 Euro steuerfrei).

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Ihre Mitarbeiter lösen das Guthaben bei unseren Partnern ein oder sparen an.

Wir lassen Kunden gerne für uns sprechen:


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Mit Edenred können Sie sicher sein: Einhaltung der Sachbezugsrichtlinien, Datenschutz und Höchste Sicherheit durch Zwei-Faktor-Authentifizierung. 

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Wir sind schnell, zuverlässig und persönlich erreichbar. Dafür haben wir die Auszeichnung "Kundenservice des Jahres 2025" erhalten. 

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