MeinGutschein

Mit MeinGutschein können Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen des 50-Euro-Sachbezugs steuerfrei mit digitalen Gutscheinen von unseren namhaften Partnern belohnen. Bei dieser digitalen Sachbezugslösung wählen Ihre Arbeitnehmer selbst ihre Wunschpartner. Minimaler Aufwand bei maximaler Vielfalt!

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Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Edenred nutzt Ihre Angaben nur zur Bearbeitung und Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Starker Partner
an Ihrer Seite

50 Jahre+

Erfahrung
in Deutschland

So einfach funktioniert's

Sie aktivieren "MeinGutschein" für Ihre Mitarbeiter. Über Zeitpunkt, Häufigkeit und Höhe entscheiden Sie. 

Ihre Mitarbeiter loggen sich online ein und können ihren Gutschein dann sofort oder später beim Partner einlösen. 

Ihre Mitarbeiter wählen den Wunschpartner für den nächsten Gutschein aus oder behalten Ihre Auswahl bei. 

Einfach, flexibel und vielfältig

Attraktives Partnernetzwerk

Bis zu 600 Euro netto mehr im Jahr steuerfrei zum Gehalt

Das sagen unsere Kunden:

"Die Einführung der Ticket-Plus® ist für uns in mehrfacher Sicht eine Erfolgsgeschichte: Mit geringem Verwaltungsaufwand bieten wir unseren Mitarbeitern nun die Möglichkeit, ihr Guthaben anzusparen und in einer Vielzahl von Akzeptanzstellen einzusetzen – ganz anders als mit dem vorher genutzten Tankgutschein."

Mike Zöphel, Leiter Personal, Geberit Lichtenstein GmbH

Erfahrener Anbieter für Mitarbeiter-Benefits
Erfahrener Anbieter von Mitarbeiter-Benefits

Einfach für HR

Sie teilen uns lediglich mit, in welcher Höhe Sie Gutscheine Betrag ausgeben möchten – wir kümmern uns um den Rest. 

Rechtskonform

Mit uns werden Sachbezüge ausschließlich im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage ausgeschüttet.

Leichte Handhabung

Einloggen – Gutschein­code kopieren und im zugehörigen Online-Shop des Partners einlösen – Fertig

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

1,7 Mio+

Mitarbeiter profitieren
von unseren Produkten

Lassen Sie uns darüber sprechen, wie Sie von MeinGutschein profitieren können.
Wir beraten Sie kostenlos & unverbindlich! 

54.000+

Firmen vertrauen uns in Deutschland

Minimaler Aufwand für Sie maximale Vielfalt für Ihre Mitarbeiter

Kontakt aufnehmen

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Die digitale Lösung für den steuerfreien Sachbezug

Auszug unseres Partnernetzwerks

…und noch viele weitere beliebte Online-Shops

Mit MeinGutschein können Sie Ihre Mitarbeiter im Rahmen 50-Euro-Sachbezugs steuerfrei mit digitalen Gutscheinen von unseren namhaften Partnern belohnen. Bei dieser digitalen Sachbezugslösung wählen Ihre Arbeitnehmer selbst ihre Wunschpartner.

Minimaler Aufwand bei maximaler Vielfalt!

Starker Partner an Ihrer Seite

Jetzt beraten lassen

Automatisiert oder flexibel bestellen – Sie haben die Wahl 

Bei uns können Sie zwischen einer voll automatisierten oder individuellen Bestellvariante wählen. 
Die Vorteile beider Lösungen haben wir Ihnen hier gegenübergestellt:

Mehr dazu erfahren

Automatisierte Bestellung

  • Jahresgebühr für 12 Monate

  • Automatische Aufladungen statt monatlichem, manuellem Aufwand

  • Keine Excel-Datei zur Aufladung notwendig

  • Keine regelmäßigen Fixkosten

  • Abrechnung pro Bestellung, 
    flexible Aufladezeitpunkte

  • Personalisierung möglich 
    (bei Kartenprodukt)

Flexible Bestellung

Mehr dazu erfahren

MeinGutschein – rechtskonforme Sachbezüge

Eine direkte und rechtskonforme Verteilung von Händlergutscheinen kann über MeinGutschein vom Arbeitgeber organisiert werden. MeinGutschein ist ein Tool zum Verteilen von Einzelhändlergutscheinen. Arbeitgeber müssen die Gutscheine nicht mehr physisch ihren Mitarbeitern monatlich überreichen, sondern können diese bequem monatlich digital mit MeinGutschein verteilen.

MeinGutschein ist ausdrücklich kein sogenannter „Umtauschgutschein“ oder „2-Stufen-Gutschein“. Diese sind nach Auskunft der Finanzverwaltung (Bundesministerium der Finanzen & Finanzamt München) nicht mehr als Sachbezug zu bewerten, da sie nicht die Kriterien von §2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei Umtauschgutscheinen erhält der Mitarbeiter einen Initial-Gutschein, den man später im zweiten Schritt in eine bestimmte Auswahl von Händlergutscheinen umtauschen kann. Dies ist mit den seit dem 01.01.2022 geltenden rechtlichen Regelungen nicht mehr möglich.

In Kooperation mit

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Hinweis: Die von uns bereitgestellten Inhalte dienen lediglich der unverbindlichen Information und stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.